Beleihungsgrenze Die Beleihungsgrenze stellt den Prozentwert des Verkehrswerts bzw. Marktwerts einer Sicherheit dar, der vom Kreditgeber bei einer Finanzierung für die Sicherheitenbewertung höchstens

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze stellt den Prozentwert des Verkehrswerts bzw. Marktwerts einer Sicherheit dar, der vom Kreditgeber bei einer Finanzierung für die Sicherheitenbewertung höchstens herangezogen wird.

Die Höhe dieser Beleihungsgrenze hängt von der Art der Sicherheit und der Risikofreude des Kreditgebers ab.

Multipliziert man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrs- bzw. Marktwert, so erhält man den Beleihungswert. Die Differenz zwischen 100 % und der Beleihungsgrenze ist der Sicherheitsabschlag mit dem der Kreditgeber arbeitet.

Hypothekenbanken finanzieren 60 % des Beleihungswerte. Bausparkassen finanzieren 80 % des Beleihungswertes. Geschäftsbanken finanzieren 80 - 90 % des Verkehrswertes. Bonität des Kunden vorausgesetzt sind auch Finanzierungen darüber hinaus möglich. Bei Finanzierungen oberhalb der Beleihungsgrenze bewertet die Bank die Sicherheit im Rahmen der Beleihungsgrenzen. Der darüber hinausgehende Betrag gilt als Blankokredit, der allein auf die Bonität des Kreditnehmers abgestellt ist.